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   BGH, 26.06.1979 - KZR 7/78   

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https://dejure.org/1979,1055
BGH, 26.06.1979 - KZR 7/78 (https://dejure.org/1979,1055)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1979 - KZR 7/78 (https://dejure.org/1979,1055)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - KZR 7/78 (https://dejure.org/1979,1055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Belieferung bzw. auf Ersatz des durch eine Lieferverweigerung entstandenen Schadens - Herausragende Stellung bei der Produktion und dem Vertrieb von Plastikmodellbausätzen und Zubehörteilen - Annahme einer sortimentsbedingten Abhängigkeit - Zumutbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2154
  • MDR 1979, 998
  • GRUR 1979, 731
  • DB 1979, 2076
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78

    Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - KZR 7/78
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78 - BB 1979, 797 mit Anm. Markert) kommt es bei der hier in Frage stehenden sortimentsbedingten Abhängigkeit darauf an, ob der nachfragende Händler auf die Ware, deren Lieferung er verlangt, angewiesen ist, um ein angemessenes zur Herstellung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit erforderliches Sortiment anbieten zu können, weil keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen.

    Dies bedeutet einerseits, daß marktstarke Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht geltend machen können, die Absatzchancen des nachfragenden Unternehmens insgesamt gesehen blieben gesichert, auch wenn die verlangte Ware in dem Angebot fehle (vgl. Senatsurteil v. 17. Januar 1979 a.a.O.).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Entscheidend ist jedoch, daß ein Austausch der Handelsstufen wegen der gesetzlichen Reglementierung des Arzneimittelmarktes nicht ohne Inkaufnahme von Wettbewerbsnachteilen möglich ist (vgl. BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 7/78, WuW/E 1620, 1623 - Revell-Plastics; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB 2. Aufl. § 26 Rdn. 106); eine Beschränkung auf den Direktvertrieb ist für die Beigeladene mit Absatzschwierigkeiten verbunden.
  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Eine solche Abhängigkeit liegt vor, wenn ein Handelsunternehmen eine bestimmte Anzahl allgemein anerkannter Marken aus einer Spitzengruppe im Sortiment benötigt, um wettbewerbsfähig zu sein (BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 26.6.1979 - KZR 7/78, WuW/E 1620, 1622 f. - Revell Plastics; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, WuW/E 1814, 1817 - Allkauf-Saba; WuW/E 2125, 2127 f. - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus; Urt. v. 12.5.1998 - KZR 23/96, WuW/E DE-R 206 - Depotkosmetik; Carlhoff aaO § 26 Rdn. 151; Schultz aaO § 26 GWB Rdn. 103; Markert aaO § 26 Rdn. 115; Bechtold aaO § 20 Rdn. 20).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Zwar kann grundsätzlich auch ein Unternehmen, das neu auf den Markt kommt, den Schutz des § 26 Abs. 2 GWB in Anspruch nehmen (BGH Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 7/78, GRUR 1979, 731, 732 = WuW/E 1620, 1623 - Markt-Renner); eine Sicherung des Absatzes für seine Waren oder Leistungen, die auf eine Ausschaltung des unternehmerischen Risikos hinausliefe, kann aber weder der eingeführte noch der neu in den Markt gekommene Wettbewerber beanspruchen.
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Der Schutz des § 26 Abs. 2 GWB greift nicht erst ein, wenn ein Unternehmen in seiner Wettbewerbsfähigkeit schlechthin beeinträchtigt würde; die Vorschrift schützt vielmehr Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager "einer bestimmten Art von Waren", also auf einem bestimmten, abgegrenzten Markt (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; BGH. Urt. v. 26.6.1979 KZR 7/78, WuW/E 1620, 1623 - Revell Plastics).

    Für die Voraussetzungen des Merkmals der Abhängigkeit ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1979 KZR 7/78, WuW/E 1620, 1621 - Revell Plastics).

  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

    Grundsätzlich kann auch ein Unternehmen, das neu auf den Markt tritt, den Schutz des § 26 Abs. 2 GWB in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 26.6.1979 - KZR 7/78, GRUR 1979, 731, 732 = WuW/E 1620, 1623 - Markt-Renner).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

    Der Senat hat die Frage, ob die Vermutungen des § 22 Abs. 3 GWB auch im Rahmen des Diskriminierungsverbots nach § 26 Abs. 2 GWB gelten, im Urteil vom 26. Juni 1979 (KZR 7/78 BGH WuW/E 1620 - Revell Plastics) offen gelassen.
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 11/94

    Bezugssperre für Importarzneimittel auf der Großhandelsstufe als

    Entscheidend ist jedoch, daß ein Austausch der Handelsstufen wegen der gesetzlichen Reglementierung des Arzneimittelmarktes nicht ohne Inkaufnahme von Wettbewerbsnachteilen möglich ist (vgl. BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 7/78, WuW/E 1620, 1623 - Revell-Plastics; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB 2. Aufl. § 26 Rdn. 106); eine Beschränkung auf den Direktvertrieb ist für die Beigeladene mit Absatzschwierigkeiten verbunden.
  • OLG München, 17.12.1987 - U (K) 5135/86
    Zwar kann grundsätzlich auch ein Unternehmen, das neu auf den Markt kommt, den Schutz des § 26 Abs. 2 GWB in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 7/78, GRUR 1979, 731, 732 = WuW/E 1620, 1623 - Markt-Renner); eine Sicherung des Absatzes für seine Waren oder Leistungen, die auf eine Ausschaltung des unternehmerischen Risikos hinausliefe, kann aber weder der eingeführte noch der neu "in den Markt" gekommene Wettbewerber beanspruchen.
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 12/94

    Verpflichtung des Apothekers zur Ersetzung eines inländischen Originalpräparates

    Entscheidend ist jedoch, daß ein Austausch der Handelsstufen wegen der gesetzlichen Reglementierung des Arzneimittelmarktes nicht ohne Inkaufnahme von Wettbewerbsnachteilen möglich ist (vgl. BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 7/78, WuW/E 1620, 1623 - Revell-Plastics; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB 2. Aufl. § 26 Rdn. 106); eine Beschränkung auf den Direktvertrieb ist für die Beigeladene mit Absatzschwierigkeiten verbunden.
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 9/86

    Zuteilung von Krankentransportaufträgen - Durchführung eines Rettungsdienstes -

    Zwar kann grundsätzlich auch ein Unternehmen, das neu auf den Markt kommt, den Schutz des § 26 Abs. 2 GWB in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 7/78, GRUR 1979, 731, 732 = WuW/E 1620, 1623 - Markt-Renner); eine Sicherung des Absatzes für seine Waren oder Leistungen, die auf eine Ausschaltung des unternehmerischen Risikos hinausliefe, kann aber weder der eingeführte noch der neu in den Markt gekommene Wettbewerber beanspruchen.
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